Allgemeine Geschäfts- bedingungen

Logo Werbefabrik

Inhaber Jonas Arvidsson

1.) Für die Logo Werbefabrik erteilten Aufträge gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals schriftlich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen, haftet der Auftraggeber.

2.) Wir verpflichten uns, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Weiter sind wir bemüht, absolut objektiv zu beraten und die Interessen der Kunden – insbesondere bei der Auswahl und Beauftragung Dritter – in jeder Form zu vertreten.

3.) Die Einzelheiten des uns erteilten Auftrags ergeben sich aus dem Kostenangebot bzw. aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auf Änderungen kann sich der Auftraggeber nur berufen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert in Rechnung gestellt. Ein schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt von uns als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnen.

4.) Sofern unser Honorar oder unsere Forderung nicht durch einen schriftlichen Auftrag oder Angebot geregelt ist, geschieht dies nach unseren jeweils gültigen Berechnungsgrundlagen und Preislisten (bzw. branchenüblichen Honorarforderungen). Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Kosten zu verlangen.

5.) Die Preise verstehen sich stets als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die gelieferte Ware bleibt einschließlich der Verpackung bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6.) Aufträge an Werbeträger (Media Aufträge) erteilen wir in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungstreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen.

7.) Wir verpflichten uns, unsere Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewähren auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit diesem Konkurrenzausschluss korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung oder dieser Dienstleistung zu beauftragen.

8.) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch uns vor endgültiger Auftragserteilung oder zur Ideenfindung erfolgt gegen Zahlung eines angemessenen oder vereinbarten Entgeltes für den erbrachten Aufwand. Dieses Aufwandshonorar wird mit der Präsentation bzw. Übergabe der Ausarbeitung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber hat sich vor Auftragserteilung über Stil, Eigenart und Möglichkeiten unserer Arbeiten und Dienstleistungen zu informieren. Die von uns erstellten konzeptionellen und gestalterischen Arbeiten bewegen sich innerhalb dieser Gesamtkonzeption.

9.) Dem Auftraggeber steht bei Nichtgefallen ein Kündigungsrecht zu; er bleibt jedoch zur Zahlung des Honorars abzüglich der durch die Nichtausführung ersparten Aufwendungen verpflichtet. Kommt eine von uns erbrachte und vom Auftraggeber genehmigte Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zur Durchführung, so bleibt unsere Forderung davon unberührt.

10.) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von uns im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge oder Arbeiten zu verwenden. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

11.) Wir sind berechtigt, die von uns entwickelten Werbemittel mit unserem Namen zu kennzeichnen oder in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. Dies kann nur verweigert werden, wenn der Kunde daran ein überwiegendes Interesse hat.

12.)Wir übernehmen keine Haftung für Lackfehler die im Zuge der Folierung auftreten. z.B. Lack/Klarlack der sich löst. Es gibt leider keine Möglichkeit die Haftung des Lackes zu testen. Bei 99.9% kein Problem, aber speziell bei Nachlackierungen/rep. Lackierungen kann es zu Problemen kommen. Auch Neufahrzeuge können nachlackiert sein. Sollte dieser Fall eintreten ist der Kunde verpflichtet angefallene Kosten für Material/Zeit zu übernehmen.

13.) Fristen und Termine für den uns erteilten Auftrag sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt sind. Betriebstörungen, auch bei unseren Zulieferern oder Subunternehmen, infolge von Arbeitskämpfen oder höherer Gewalt entbinden uns von einer Haftung für Fristen und Termine.

14.) Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages bis 6 Monate nach Lieferung/Fertigstellung. Gewähr für den werblichen Erfolg sowie für die warenzeichenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der von uns entworfenen oder hergestellten Werbemittel oder der von uns vorgeschlagenen und/oder durchgeführten Werbemaßnahmen übernehmen wir ausdrücklich nicht. Die juristische Prüfung über die Unbedenklichkeit von Werbemaßnahmen, Werbemitteln oder Fotoaufnahmen obliegt dem Auftraggeber.

15.) Der Auftraggeber hat die Vertragmäßigkeit der gelieferten Leistung sofort nach Eingang zu prüfen. Beanstandungen sind uns sofort nach Empfang schriftlich mitzuteilen.
Reklamationen beeinflussen nicht die vereinbarte Zahlungsbedingungen. Materialbedingte oder fertigungstechnische Abweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zu Reklamationen. Im Fall begründeter Mängelrügen steht uns ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie nicht in angemessener Zeit ausgeführt, steht dem Auftraggeber frei, vom Auftrag zurückzutreten oder die Wandlung oder die Minderung zu verlangen. Schadensansprüche stehen dem Auftraggeber jedoch nur bei einem Verschulden unsererseits zu, wobei die Haftung für die einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Wir haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf den Betrag des Honorars für den betreffenden Auftrag bzw. einer Teilleistung. Eine Haftung für Nachfolge- und mittelbare Schäden sowie für entgangenen Gewinn ist stets ausgeschlossen.

16.) Alle uns überlassenen Objekte und Unterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen und auf unser Verschulden zurückzuführen sein, so haften wir nur für den Materialwert oder für Schäden, die durch unsere Betriebshaftpflicht abgedeckt sind. Sollten die uns überlassenen Objekte von erheblichem Wert sein, so obliegt es dem Auftraggeber, zu prüfen, ob eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden sollte.

17.) Wir übernehmen keine Gewähr oder Haftung für die Ausführung von Aufträgen, die im Namen des Auftraggebers an Dritte erteilt werden. Bei Aufträgen die wir im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilen, treten wir sämtliche Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber ab. Eine eigene Gewähr oder Haftung übernehmen wir nicht.

18.) Jeder uns erteilte Gestaltungsauftrag, auch wenn er Bestandteil einer Konzeption ist, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Urheber- und Eigentumsrechte an den von uns vorgelegten oder ausgeführten Arbeiten verbleiben auch bei Zahlung eines Honorars bei uns. Die Nutzungsrechte werden an den Auftraggeber übertragen, wenn wir mit der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Maßnahmen beauftragt werden. In den von uns genannten Preisen für die Ausarbeitung bzw. Herstellung ist das Honorar für die definierte Nutzung enthalten. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten oder ausgewiesenen Betrages geht das einfache Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über. Die von uns vorgelegten oder ausgeführten Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang und definierten Verbreitungsgebiet verwertet werden. Ist ein Verbreitungsgebiet nicht ausdrücklich vereinbart, so ist das definierte Verbreitungsgebiet die Bundesrepublik Deutschland. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten ist nur mit unserer Einwilligung oder nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

19.) Jeder uns erteilte Gestaltungsauftrag, auch wenn er Bestandteil einer Konzeption ist, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Urheber- und Eigentumsrechte an den von uns vorgelegten oder ausgeführten Arbeiten verbleiben auch bei Zahlung eines Honorars bei uns. Die Nutzungsrechte werden an den Auftraggeber übertragen, wenn wir mit der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Maßnahmen beauftragt werden. In den von uns genannten Preisen für die Ausarbeitung bzw. Herstellung ist das Honorar für die definierte Nutzung enthalten. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten oder ausgewiesenen Betrages geht das einfache Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über. Die von uns vorgelegten oder ausgeführten Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang und definierten Verbreitungsgebiet verwertet werden. Ist ein Verbreitungsgebiet nicht ausdrücklich vereinbart, so ist das definierte Verbreitungsgebiet die Bundesrepublik Deutschland. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten ist nur mit unserer Einwilligung oder nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

20.) Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten Logo Werbefabrik angefertigt werden, verbleiben bei Logo Werbefabrik. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden, Logo Werbefabrik schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

21.) Lieferungen gelten ab Rastatt unfrei. Der Versand und die Verpackung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.

22.) Für alle Aufträge, ihre Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit nichts anderes vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche oder etwaigen Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist Karlsruhe.

23.) Sollte eine der Bestimmungen in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.